Datenschutz im Rahmen der Hebammen-Betreuung sowie sonstiger Leistungserbringung
Aufklärung gem. Art. 13 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und Einwilligungserklärung zur Weiterverarbeitung Ihrer Daten gem. Art. 6 DSGVO. Inkrafttreten der neuen DSGVO 25.05.2018.
Anbei darf ich Sie gem. Art. 13 DSGVO über die Weiterverarbeitung Ihrer Daten informieren. Diese Datenschutzhinweise gelten für die Datenverarbeitung durch:
Verantwortliche: Hebamme
Manilla Keoun Huong
Im Bangert 2, 55411 Bingen am Rhein
Tel.: 0152/ 02622327
hebamme_manilla@yahoo.com
Zweck der Datenverarbeitung
Die Datenverarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt gem. Art. 6 Nr. 1 Buchst. b) DSGVO aufgrund gesetzlicher Vorgaben, zur Erfüllung des Betreuungsvertrages und der damit verbundenen Pflichten. Hierzu werden insbesondere Gesundheitsdaten verarbeitet. Dazu zählen z.B. erhobene Anamnesen, Therapievorschläge oder Befunde. Zu diesen Zwecken können auch andere Kooperationspartner, wie behandelnde Hebammen, Ärzte oder Kliniken Daten zur Verfügung stellen (z.B. in Arztbriefen). Die Erhebung von Gesundheitsdaten ist Voraussetzung für die Behandlung. Werden die notwendigen Informationen nicht bereitgestellt, kann eine sorgfältige Behandlung nicht erfolgen.
Empfänger der Daten
Die Übermittlung personenbezogener Daten erfolgt nur dann an Dritte, wenn dies gesetzlich erlaubt ist oder Sie eingewilligt haben. Empfänger Ihrer personenbezogenen Daten können vor allem Hebammen, Ärzte, Krankenkassen und Abrechnungsstellen oder sonstige Dritte sein. Die Übermittlung erfolgt zum Zwecke der Abrechnung der bei Ihnen erbrachten Leistungen, zur Klärung von medizinischen und sich aus Ihrem Versicherungsverhältnis ergebenden Fragen und im Vertretungsfall sowie zur Planung und Durchführung von Leistungen. Im Einzelfall erfolgt die Übermittlung von Daten an weitere berechtigte Empfänger.
Speicherung der Daten
Die Aufbewahrung der personenbezogenen Daten erfolgt nur solange, wie dies für die Durchführung der Betreuung oder Leistungserbringung erforderlich ist. Gesetzliche Vorgaben aus § 630 f Abs. 3 BGB verpflichten, diese Daten mindestens 10 Jahre nach Abschluss der Betreuung aufzubewahren. Des Weiteren können sich aus anderen Vorschriften längere Aufbewahrungsfristen ergeben, zum Beispiel aus der Berufsordnung der Länder.
Rechtliche Grundlagen
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten ist Artikel 9 Absatz 2 lit. h) DSGVO in Verbindung mit Paragraf 22 Absatz 1 Nr. 1 lit. b) Bundesdatenschutzgesetz.
Rechte der betroffenen Person:
Gemäß Art. 15–22 DSGVO stehen Ihnen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen folgende Rechte zu: Recht auf Auskunft; Berichtigung; Löschung; Einschränkung der Verarbeitung und auf Datenübertragbarkeit. Gemäß Art. 13 Nr. 2 Buchst. c) i.V.m. Art. 21 DSGVO steht Ihnen auch ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung zu, das auf Art. 6 Nr. 1 Buchst. f) DSGVO beruht. Möchten Sie von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen, genügt eine E-Mail an:
Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde: Sie haben gem. Art. 77 DSGVO das Recht, sich bei der Aufsichtsbehörde zu beschweren, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt. Die Anschrift der für mich zuständigen Aufsichtsbehörde lautet:
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Prof. Dr. Dieter Kugelmann
Postfach 30 40
55020 Mainz
Telefon: 061 31/208-2449
Telefax: 061 31/208-2497
poststelle@datenschutz.rlp.de
https://www.datenschutz.rlp.de/
Einwilligungserklärung
Ich habe die vorgenannten Informationen zum Datenschutz gem. Art. 13 DSGVO nebst meinen Betroffenenrechten gelesen. Ich willige hiermit ein, dass die Verantwortliche, Frau Manilla Keoun Huong, meine personenbezogenen Daten zur Pflege der Kontaktdaten, der Erfüllung des Behandlungsvertrages, zur Erbringung von Leistungen sowie Abrechnung erbrachter Leistungen mit Krankenkassen, Abrechnungsstellen oder Ihnen selbst (z.B. als Privatversicherte), zur Betreuungs-Dokumentation und Erstellen von Übergabeprotokollen oder Arztbriefen verwenden darf. Zu diesen Zwecken können Ihre Daten an den überweisenden Arzt, die Krankenkasse und/oder die Abrechnungsfirma sowie zur Planung und/oder Erbringung von Leistungen an sonstige Dritte weitergegeben oder übermittelt werden. Dort werden diese ebenfalls zu folgenden Zwecken verarbeitet: Zur Pflege der Kontaktdaten, zur Erbringung von Leistungen sowie zur Abrechnung erbrachter Leistungen (z.B. mit Krankenkassen), zur Dokumentation der Betreuung oder Leistungserbringung. Ferner willige ich hiermit ein, dass die Kommunikation mit mir per unverschlüsselter E-Mail, per Telefon, per Post oder per SMS erwünscht ist.
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Ort und Datum Unterschrift der Leistungsempfängerin
Ich bin jederzeit berechtigt, mit Wirkung für die Zukunft diese Einwilligungserklärung zu widerrufen.
Im Falle des Widerrufs ist der Widerruf zu richten an:
Hebammenpraxis
Manilla Keoun Huong
Mainzer Str. 33a
55411 Bingen am Rhein
Im Falle des Widerrufs werden meine Daten nach Ablauf gesetzlicher Fristen und, falls solche nicht mehr zu beachten sind, mit dem Zugang der Willenserklärung an die oben genannte Verantwortliche gelöscht. Diese wird meinen Widerruf an die in der Datenschutzerklärung genannten. Dritten weiterleiten, die ihrerseits dann meine Daten löschen.
Die „Informationen zum Datenschutz“ habe ich gelesen und verstanden.
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Ort/ Datum Unterschrift
Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB) der Hebamme Manilla Keoun Huong
Die Allgemeinen Vertragsbedingungen gelten, soweit nichts anderes vereinbart ist, für die vertraglichen Beziehungen der Hebamme Manilla Keoun Huong und der Leistungsempfängerin.
Die Rechtsbeziehungen zwischen der Hebamme Manilla Keoun Huong und der Leistungsempfängerin sind privatrechtlicher Natur.
(1) Die Leistungen erfolgen auf Grundlage des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach §134a SGB V, der zwischen den Berufsverbänden der Hebammen und dem GKV- Spitzenverband abgeschlossen wurde.
(2) Bei Selbstzahlerinnen richtet sich das Leistungsangebot nach der Privatgebührenordnung des Bundeslandes, in dem die Leistung erbracht wird. [1]
(3) Nicht Gegenstand der Leistungen der Hebamme Manilla Keoun Huong sind die Leistungen der von der Hebamme hinzugezogenen Ärzte bzw. Krankentransporte. Leistungen hinzu gezogener Ärzte oder Krankentransporte werden von diesen gesondert berechnet.
(2) Die Hebamme verpflichtet sich, die Leistungsempfängerin vor der Inanspruchnahme einer Wahlleistung über etwaige Kosten zu informieren.
[1] Bei Selbstzahlerinnen im Freistaat Sachsen richtet sich das Leistungsangebot und die Honorierung nach der Privatgebührenordnung des Bundeslandes Sachsen-Anhalt, da der Freistaat Sachsen über keine Privatgebührenordnung mehr verfügt.
(1) Bei gesetzlich Versicherten rechnet Hebamme Manilla Keoun Huong die Leistungen mit der leistungspflichtigen gesetzlichen Krankenkasse ab. Davon nicht umfasst sind die vereinbarten Wahlleistungen. Für diese sind die Leistungsempfängerinnen als Selbstzahlerinnen zur Zahlung verpflichtet.
(2) Leistungsempfängerinnen, für die eine Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts die Leistungen, die im Rahmen von Schwangerschaft und Mutterschaft in Anspruch genommen werden schuldet (z.B. Heilfürsorgeberechtigte), legen eine Kostenübernahme-erklärung ihrer Kostenträger vor, die die Leistungen der Hebamme nach Nr. 3 dieser AVB umfasst. Liegt diese Kostenübernahmeerklärung nicht vor oder deckt sie die in Anspruch genommenen Leistungen nicht ab, sind die Leistungsempfängerinnen als Selbstzahlerinnen zur Entrichtung des Entgelts für die Leistungen verpflichtet.
(3) Selbstzahlerinnen sind zur Entrichtung des Entgelts für die Leistungen der Hebamme nach dieser AVB verpflichtet.
Bei Selbstzahlerinnen richtet sich der erstattungsfähige Leistungsumfang nach der Privatgebührenordnung des Bundeslandes der Leistungserbringung[1]. Die Leistungsempfängerin ist selbst dafür verantwortlich, die Erstattungsfähigkeit von Leistungen mit ihrer Krankenversicherung zu klären.
(4) Der Rechnungsbetrag wird mit Zugang der Rechnung fällig. Bei Zahlungsverzug können Verzugszinsen gemäß § 288 BGB sowie Mahngebühren berechnet werden.
Abrechnung erfolgt über die AZH (Abrechnungszentrale für Hebammen)
(5) Eine Aufrechnung mit bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Forderungen ist ausgeschlossen.
(6) Sofern die Leistungsempfängerin Wahlleistungen mit der Hebamme vereinbart hat, kann eine angemessene Vorauszahlung verlangt werden.
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Unterschrift Hebamme Unterschrift Leistungsempfängerin
[1] Bei Selbstzahlerinnen im Freistaat Sachsen richtet sich der erstattungsfähige Leistungsumfang nach der Privatgebührenordnung des Bundeslandes Sachsen-Anhalt, da der Freistaat Sachsen über keine Privatgebührenordnung mehr verfügt.